Am 1. Juni 2017 hatte ich auf meiner Seite eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin kommentiert. Damals wurde in der Berufungsinstanz entschieden, dass Facebook den Eltern eines verstorbenen Mädchens es zu Recht verwehren kann, auf das Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter zuzugreifen. Die Eltern legten Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) ein. Die Revision war erfolgreich: Der BGH hat mit Urteil vom 12. Juli 2018 (Az.: III ZR 183/17) entschieden, dass der Vertrag über das...