Sie haben einen Strafbefehl erhalten? Dann ist schnelles Handeln gefragt! Was ist zu tun und welche Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung? Der nachfolgende Beitrag möchte hierzu ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
1. Was ist das Strafbefehlsverfahren?
Das Strafbefehlsverfahren ist in §§ 407-412 StPO (Strafprozessordnung) geregelt. Es handelt sich dabei um ein vereinfachtes Verfahren, mit welchem "leichte" Straftaten auf schriftlichem Wege abgeurteilt werden. Es kommt mithin zu keiner Anklage, die in der Regel eine strafrechtliche Hauptverhandlung nach sich ziehen würde. Vielmehr erlässt das Amtsgericht nach entsprechendem Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, in dem bereits eine Strafe festgelegt ist, auf schriftlichem Wege. Der Strafbefehl muss wirksam zugestellt werden.
2. Welche Rechtsfolgen dürfen durch Strafbefehl festgesetzt werden?
Gemäß § 407 Abs. 2 StPO kann ein Strafbefehl folgende Rechtsfolgen enthalten:
- Geldstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Bekanntgabe der Verurteilung und Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung
- Entziehung der Fahrerlaubnis, bei der die Sperre nicht mehr als zwei Jahre beträgt
- Verbot des Haltens oder Betreuens von sowie des Handels oder des sonstigen berufsmäßigen Umgangs mit Tieren jeder oder einer bestimmten Art für die Dauer von einem Jahr bis zu drei Jahren
- Absehen von Strafe
Falls der Angeschuldigte einen Verteidiger hat, kann auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr festgesetzt werden, sofern deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
3. Was kann ich tun?
Gegen den Strafbefehl kann nach § 410 Abs. 1 Satz 1 StPO innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung beim Gericht, welches den Strafbefehl erlassen hat, Einspruch eingelegt werden. Diese Zwei-Wochen-Frist lässt sich nicht verlängern. Es ist also unbedingt darauf zu achten, dass rechtzeitig Einspruch eingelegt wird! Entscheidend ist der Eingang des Einspruchs bei Gericht. Der Einspruch kann auch auf die Rechtsfolgen beschränkt werden. Wird nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig.
Sofern Sie bislang noch nicht anwaltlich vertreten sind, sollten Sie schnellstmöglich Kontakt zu einem versierten Verteidiger aufnehmen. Dieser wird dann Einspruch einlegen und Akteneinsicht beantragen. Erst nach Erhalt der Akteneinsicht kann oftmals sinnvoll gesagt werden, welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist. In der Regel folgt dann eine Gerichtsverhandlung vor dem zuständigen Amtsgericht.
Manchmal ist es aber auch besser, den Strafbefehl rechtskräftig werden zu lassen. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Strafe vergleichsweise moderat ausfällt und ihr Einkommen zu niedrig geschätzt wurde. Wurde hingegen ein zu hohes Einkommen angesetzt, kann der Einspruch auch ausschließlich auf die Tagessatzhöhe beschränkt werden. In diesem Fall hat das Gericht die Möglichkeit, ohne Verhandlung durch schriftlichen Beschluss zu entscheiden.
Wie Sie sehen, gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, was nach Erhalt eines Strafbefehls gemacht werden kann. In jedem Fall sollten Sie sich daher bei Erhalt eines Strafbefehls an einen versierten Strafverteidiger wenden.