Fachanwalt für Strafrecht

Kurz vor den nahenden Feiertagen hat mir die Rechtsanwaltskammer Nürnberg noch schnell ein verfrühtes Ostergeschenk gemacht: Am 20.03.2018 hat die Kammer nämlich auf meinen Antrag hin beschlossen, dass ich jetzt auch die Zusatzbezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" führen darf.

 

Voraussetzung hierfür ist die mindestens dreijährige Zulassung als Rechtsanwalt und der Nachweis von mindestens 60 bearbeiteten Fällen im Strafrecht, hiervon mindestens 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem höheren Gericht, innerhalb von drei Jahren.

 

Weiterhin muss ein theoretischer Fachanwaltslehrgang mit einem Umfang von mindestens 120 Zeitstunden erfolgreich absolviert werden. Mein Fachanwaltslehrgang für Strafrecht umfasste entsprechend §§ 4, 13 FAO unter Einbeziehung der jeweiligen verfassungs- und europarechtlichen Bezüge gemäß § 2 Abs. 3 FAO unter anderem folgende Themen:

  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren
  • Verteidigung in der Hauptverhandlung
  • Beweisantragsrecht
  • Schuldfähigkeitsbeurteilung
  • Strafmaßverteidigung
  • Revision in Strafsachen
  • Verteidigung in Strafvollstreckung und Strafvollzug
  • Kapitalstrafsachen
  • Wirtschaftsstrafsachen
  • Steuerstrafsachen
  • Jugendstrafsachen
  • Verkehrsstrafsachen und Verkehrs-OWi-Sachen
  • BtM-Strafsachen und BtM-OWi-Sachen
  • Verteidigung ausländischer Beschuldigter

Am Ende des Lehrgangs standen noch drei jeweils fünfstündige Klausuren, die es zu bestehen galt.

 

Das klingt erstmal nach viel Arbeit und das war es auch! Aber dafür hat es umso mehr Spaß gemacht. Ich freue mich jedenfalls sehr, dass ich nun nicht nur als Fachanwalt für Verkehrsrecht, sondern jetzt auch zusätzlich als Fachanwalt für Strafrecht für meine Mandanten da sein kann.